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Tolwyn



Anmeldedatum: 24.02.2010
Beiträge: 147

BeitragVerfasst am: 27.05.2011, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht was Du meinst. Meinst Du das mittlerweile aufgehobene Gesellschafterdarlehen, dass das Eigenkapital ersetzt (das betraf speziell die anschließende Insolvenz einer Gesellschaft, wurde aber aus dem GmbH Gesetz entfernt)? Ich meine den völlig normalen Ablauf eines Darlehens. Was meinst Du wie viele Geschäftsführer sich am Vermögen der eigenen GmbH in Form eines Darlehens bedienen. Privat hat man gerade einen Engpass und leiht sich die Kohle mal eben schnell von der Firma. Andersherum das gleiche. Das ist dann kein Eigenkapital sondern ein ganz normales Darlehen. Ich kann gerne mal meine Steuerkanzlei fragen wie oft sowas vorkommt. Ist bestimmt nicht selten.

Ich meine das was ich unter einem Gesellschafterdarlehen gelernt habe, und das ist immer der Geldfluss zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft. Ob das formal juristisch ein Gesellschafterdarlehen, eine zeitlich begrenzte Einlage oder sonst was ist weiß ich nicht. Aber es ist unter Garantie kein ganz normales „Darlehen“ (dieser Begriff ist juristisch auch zu schwammig, was ist schon ganz normal?). Du kannst ja gerne mal Deinen Steuerberater fragen nach welcher Gesetzesgrundlage das funktioniert, aber ich bin mir jetzt schon sicher das es sich nicht um das KWG handelt.

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Ich erinnere mich auch noch an meinen ersten Arbeitgeber, der sich bei einem Arbeitnehmer Geld lieh.


Wurde zwar bereits gesagt, aber nochmal... sowas sind Privatdarlehen die nach BGB zustande kommen! Dafür gibt es im BGB diverse Regelungen, bei denen man aber von einer privaten Einzelaktion ausgehen kann (Personen kennen sich, keine komplizierten Verträge, meist will der eine dem anderen nur helfen, niemand vergibt dutzende davon oder verdient daran Geld bzw. lernt die entsprechenden Personen bei seiner Gewerbetätigkeit kennen wie am Beispiel des Immobilienmaklers). Macht man das ganze zu häufig oder gar als Geschäftsidee fällt man evtl. unter das KWG das erheblich komplizierter ist und speziell an den Kreditgeber sehr viele und wichtige Anforderungen stellt!

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Naja vermutlich alles wo kein Kläger da kein Richter.

So wird es sein!

Im Übrigen stammt diese nette zahl 100nicht aus dem Gesetz sondern soweit ich das verstanden habe aus Beschreibungen oder den Richtlinien der BaFin ab wann sie immer von Gewerbsmäßigem Handeln ausgeht, das heißt aber nicht das es nicht noch andere Umstände gibt (sieht man ja auch an Deinem Urteil das für jeden offensichtlich aufgrund gewerbsmäßigem handeln Stande gekommen ist).
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gue



Anmeldedatum: 03.06.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.06.2011, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

...und so sieht [*** vom Moderator gelöscht ***] das Ganze mit dem Bankenwesen...
Achja und Verwechselungen mit Auxmoney* sind nicht gewünscht, na dann ist ja jetzt alles geklärt.
[*** vom Moderator gelöscht ***]
Zitat:
[*** vom Moderator gelöscht ***]
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 03.06.2011, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, nett formuliert.

Es ist ja erstmal nicht der Plattformbetreiber, der sich strafbar macht, sondern der Anleger.
Allerdings ist der Plattformbetreiber dann auch ganz schnellnwegen Beihilfe dran...
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Anwohner



Anmeldedatum: 25.05.2011
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 04.06.2011, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Für Anleger scheint [*** vom Moderator gelöscht ***] doch erst einmal attraktiver zu sein. Wie das rechtlich aussieht, das könnt Ihr sicherlich besser beurteilen. Mich aber schreckt die saumäßige Rechtschreibung ab. Weder als Kreditnehmer noch als Anleger würde ich mit einem Finanzdienstleistungsvermittler zu tun haben wollen, der stellenweise den Anschein erweckt, als ob er nicht bis 3 zählen könne.
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Anwohner



Anmeldedatum: 25.05.2011
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 13.06.2011, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte mir gerade [*** vom Moderator gelöscht ***]ansehen.
Da scheint sich irgendetwas geändert zu haben, denn man wird jetzt weitergeleitet. Sieht zwar ähnlich aus, heißt aber anders.

Weiß jemand was da los ist?
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mgutt



Anmeldedatum: 14.12.2010
Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 13.06.2011, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal Fingerklopfen von Seiten Auxmoney. Geklaut haben die da auf jeden Fall, wenn sie sonst nichts miteinander zu tun haben, denn der HTML Quelltext sieht auch weitestgehend identisch aus.
_________________
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 13.06.2011, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

selber Dienstleister?
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helpless



Anmeldedatum: 07.10.2009
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 14.06.2011, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

siehe Impressum:
!
WICHTIGER HINWEIS:

[*** vom Moderator gelöscht ***]
Ich mein den Text nicht die Fehler Laughing
_________________
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Anwohner



Anmeldedatum: 25.05.2011
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 15.06.2011, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schon 20 Projekte bei Lexario.
Eines davon wurde sogar beboten Laughing .
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