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Auxmoney Kapitalertragssteuer  

 
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SwarmCash



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BeitragVerfasst am: 02.11.2020, 21:16    Titel: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

nun habe ich von Auxmoney* eine Nachricht erhalten, welche die Erträge ab 2021 zunächst stark schmelzen lässt:

____________________________________________________________
am 01.01.2020 ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft getreten. Crowdlending Plattformen bzw. die durch sie beauftragten Kreditinstitute sind nun verpflichtet, die Einkommensteuer auf Zinserträge aus Kreditforderungen durch Abzug vom Kapitalertrag (d.h. direkt bei Ausschüttung) zu erheben und an das Finanzamt abzuführen. Dies gilt für Zinserträge, die Ihnen nach dem 31.12.2020 zufließen. Mit der Ausschüttung im Januar 2021 wird daher erstmalig die Kapitalertragsteuer für Sie an das Finanzamt abgeführt werden.

Um diesen Vorgang vorbereiten zu können, bitten wir Sie zeitnah Ihre persönlichen Angaben zu aktualisieren und Ihre Steuer-ID (TIN) zu ergänzen:
-------------------------------------------------------------------------------------
Ich vermute, bei Mintos* etc. tritt dies nicht in Kraft, da es sich nicht um deutsche Plattformen handelt, die nach deutschem agieren muß?
Ich weiß auch nicht, warum Auxmoney* keine Freistellungsaufträge verwalten kann (will).
Ärgerlich, nun dürfen wir erst einmal die Pauschale abtreten, um sie uns ggf. 1 Jahr später bei der Erklärung wiederholen zu können.

Grüße
Thomas
_________________
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Claus Lehmann
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Beiträge: 17508

BeitragVerfasst am: 02.11.2020, 22:17    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Dass diese Änderung in Kraft treten wird, hatten wir vor längerer Zeit hier schon mal diskutiert - weiß aber nicht mehr in welchem Thread
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TTom



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BeitragVerfasst am: 10.11.2020, 00:40    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Was passiert, wenn man denen die TIN nicht mitteilt?
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BeitragVerfasst am: 10.11.2020, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

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Kalanndok



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Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 10.11.2020, 08:04    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

SwarmCash hat Folgendes geschrieben:

Ärgerlich, nun dürfen wir erst einmal die Pauschale abtreten, um sie uns ggf. 1 Jahr später bei der Erklärung wiederholen zu können.


Sieh es mal so...die Anlage KAP hättest Du eh machen müssen und dann wäre die Kapitalertragsteuer halt ein Jahr später fällig geworden.

Ich denke damit ist aber der weg frei, dass auch endgültige Verluste von Auxmoney* bescheinigt werden müssen.
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SwarmCash



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BeitragVerfasst am: 10.11.2020, 19:55    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Sieh es mal so...die Anlage KAP hättest Du eh machen müssen und dann wäre die Kapitalertragsteuer halt ein Jahr später fällig geworden.

Ich denke damit ist aber der weg frei, dass auch endgültige Verluste von Auxmoney* bescheinigt werden müssen.[/quote]

Hallo Kalanndok,

ich bekomme tatsächlich seit ca. 3 Jahren Verluistbescheinigungen. Ich glaube aber, ich habe sie immer extra angefordert.
Entgegen anderslautendem Tenor auch hier im Forum habe ich diese Verluste immer gegenrechnen können, was ja auch legitim ist.

Ich mussste einmal Einspruch beim FA einlegen, weil bei einer Insolvenz in einem Crowdinvesting-Projekt diese Verluste nicht anerkannt wurden. Danach ging es.
Diesbezüglich kann man sich mal das BFH Urteil VIII R 1315 vom 24.10.2017 reinziehen.

Beste Grüße
SwarmCash
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kanyel



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BeitragVerfasst am: 27.01.2021, 23:17    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Wie sieht das jetzt bei euch aus?

Die Rückflüsse für Januar wurden mir heute ausgewiesen, aber alles sieht aus wie immer.
Nach wie vor steht dort:

Tilgung+ Zinsen (vor Steuern)- Gebühr= Rückfluss (vor Steuern)

Werden die Steuern an anderer Stelle ausgewiesen?


Edit:
Ok, jetzt bin ich noch verwirrter.
Hab gerade auf mein Konto in der "Webfiliale" geschaut - dort wurde mir tatsächlich für diesen Monat ein etwas geringerer Betrag ausgezahlt.
Die Differenz ist aber viel zu klein, als dass das die Kapitalertragssteuer sein kann. Der Betrag ist nicht ganz 3% geringer als der, der mir unter "Rückflüsse" ausgewiesen wird..
Hat jemand eine mögliche Erklärung dafür?
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17508

BeitragVerfasst am: 28.01.2021, 00:41    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Da Du die Abschalgsteuer nur auf die Zinsen und nicht auf due ganzen Rüvkflüsse (inkl. Tilgung) zahlen muss kann dass trotzdem hinkommen, je nach Verhältnis Tilgungs- zu Zinsanteil?
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kanyel



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BeitragVerfasst am: 28.01.2021, 08:42    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Da Du die Abschalgsteuer nur auf die Zinsen und nicht auf due ganzen Rüvkflüsse (inkl. Tilgung) zahlen muss kann dass trotzdem hinkommen, je nach Verhältnis Tilgungs- zu Zinsanteil?

Du hast natürlich völlig recht - shame on me Confused
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Kalanndok



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BeitragVerfasst am: 28.01.2021, 13:09    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Ich hoffe nur, dass es dann Anfang nächsten Jahres auch eine ordentliche Aufstellung der abgeführten Steuern gibt...
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Funny



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Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 02.02.2021, 00:31    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Wenn ich mir was vom Freistellungsauftrag frei halte kann ich das am ende des Jahres gegenrechnen ?
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Kalanndok



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BeitragVerfasst am: 02.02.2021, 08:35    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Ja, kannst Du. Gib es einfach mit auf der Einkommensteuererklärung an, zu der Du bisher ohnehin verpflichtet gewesen wärst.

Wir dann nicht mehr mit 25% sondern mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert (sofern der unter 25% liegt).
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 02.02.2021, 10:22    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

TTom hat Folgendes geschrieben:
Was passiert, wenn man denen die TIN nicht mitteilt?

Dann sollte die Plattform den Account zumindest deaktivieren.
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kanyel



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BeitragVerfasst am: 07.02.2021, 08:56    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Kam gerade, als ich mich eingeloggt habe:

Zitat:
Lassen Sie sich Ihre Kapitalertragssteuer anzeigen

Aktivieren Sie nun unter Verwaltung > Anlegercockpit Einstellungen die Abbildung Ihrer monatlichen Kapitalertragssteuer auf Ihrer Startseite, um diese stets im Blick zu haben.
Am 01.01.2020 ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft getreten. Nunmehr sind Crowdlending Plattformen bzw. das durch die Plattform beauftragte Kreditinstitut verpflichtet, die Einkommensteuer auf Zinserträge Kapitalerträge aus Kreditforderungen durch Abzug vom Kapitalertrag, d.h. direkt bei Ausschüttung zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.

Vielen Dank
Ihr Auxmoney* Team
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Juri1877



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Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 01.04.2021, 01:34    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Würde die Vorlage einer NV-Bescheinigung auch zählen?
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 06.04.2021, 08:17    Titel: Re: Auxmoney Kapitalertragssteuer Antworten mit Zitat

Juri1877 hat Folgendes geschrieben:
Würde die Vorlage einer NV-Bescheinigung auch zählen?

Das sollte funktionieren, ja.
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