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Wer hat die Banklizenz?  
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peyman



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BeitragVerfasst am: 14.04.2016, 16:50    Titel: Wer hat die Banklizenz? Antworten mit Zitat

Mein Steuerberater möchte wissen, ob Mintos/Twino/Bondora
eine Banklizenz haben.Haben sie die?Wo ist diese Info genau zu finden?
Da sich in Österreich die Frage nach der Legalität von P-P stellt (man erinnere sich an Bankless Live),sind derlei Geschäfte für Privatpersonen nur erlaubt, wenn die Plattform bzw deren Partnerbank eine Banklizenz hat, und der Kredit nicht direkt vom Investor an den Kreditnehmer vergeben wird.
So wie ich das verstehe, vermittelt die Plattform den Investor (mich) an den Loanoriginator(Banknote,Creamfinance,Mogo) ,der dann den Kredit an den Verbraucher vergibt.Ich vergebe also keine Kredite, sondern stelle dem Originator lediglich Kapital gegen Zinsen zur Verfügung.Wer von denen hat jetzt eine Lizenz für Bankgeschäfte?Die Plattform?Der Loanoriginator?Beide?
Dazu hätte ich gerne einen klaren Nachweis,denn die Wirtschaftskammer, an die wir eine Anfrage gestellt hatten,weiß nicht was P-P ist und benötigt genauere Infos über die Plattformen, bevor sie Auskünfte bezüglich der Legalität geben.Das FA weiß erst recht nicht um was es sich dreht ,weder was die Legalität noch die Besteuerung betrifft.Deswegen mußte ich mich jetzt an einen renommierten Steuerberater wenden,der versucht etwas Licht in diesen Dschungel zu bringen.
Hat jemand anderes aus Österreich bereits Erfahrungen diesbzgl?
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17553

BeitragVerfasst am: 14.04.2016, 21:45    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

peyman hat Folgendes geschrieben:
Mein Steuerberater möchte wissen, ob Mintos/Twino/Bondora
eine Banklizenz haben.Haben sie die?Wo ist diese Info genau zu finden?

Keiner der drei.
Bondora hat gerade eine Lizenz nach den neuen regeln der estnischen Aufsicht. Die erfordern eine Genehmigung aber eben keine Banklizenz.
Twino und Mintos* vergeben selbst keine Kredite sondern Du kaufst Forderungen aus Krediten die bereits vergeben wurden, von einem Unternehmen (dem loan originator), das nach jeweiligem nationalen Recht die Zulassung hat Kredite zu vergeben. Das sind aber auch keine Banklizenzen. Zudem hat Bondora* eine interim permission der britischen FCA (das dürfte in Deinem Kontext aber irrelevant sein).

Zitat:

Da sich in Österreich die Frage nach der Legalität von P-P stellt (man erinnere sich an Bankless Live),sind derlei Geschäfte für Privatpersonen nur erlaubt, wenn die Plattform bzw deren Partnerbank eine Banklizenz hat, und der Kredit nicht direkt vom Investor an den Kreditnehmer vergeben wird.
So wie ich das verstehe, vermittelt die Plattform den Investor (mich) an den Loanoriginator(Banknote,Creamfinance,Mogo) ,der dann den Kredit an den Verbraucher vergibt.Ich vergebe also keine Kredite, sondern stelle dem Originator lediglich Kapital gegen Zinsen zur Verfügung.Wer von denen hat jetzt eine Lizenz für Bankgeschäfte?Die Plattform?Der Loanoriginator?Beide?
Dazu hätte ich gerne einen klaren Nachweis,denn die Wirtschaftskammer, an die wir eine Anfrage gestellt hatten,weiß nicht was P-P ist und benötigt genauere Infos über die Plattformen, bevor sie Auskünfte bezüglich der Legalität geben.Das FA weiß erst recht nicht um was es sich dreht ,weder was die Legalität noch die Besteuerung betrifft.Deswegen mußte ich mich jetzt an einen renommierten Steuerberater wenden,der versucht etwas Licht in diesen Dschungel zu bringen.
Hat jemand anderes aus Österreich bereits Erfahrungen diesbzgl?


Mit Erfahrungen aus Österreich kann ich nicht dienen.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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peyman



Anmeldedatum: 12.09.2013
Beiträge: 404

BeitragVerfasst am: 15.04.2016, 11:46    Titel: Lizenz (Mintos) Antworten mit Zitat

Mintos und Twino* haben Claus Statement jetzt bestätigt,ich leite das so
an den Steuerberater bzw Wirtschaftskammer weiter.
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 15.04.2016, 14:43    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

peyman hat Folgendes geschrieben:
Mein Steuerberater möchte wissen, ob Mintos/Twino/Bondora
eine Banklizenz haben.Haben sie die?Wo ist diese Info genau zu finden?
Da sich in Österreich die Frage nach der Legalität von P-P stellt (man erinnere sich an Bankless Live),sind derlei Geschäfte für Privatpersonen nur erlaubt, wenn die Plattform bzw deren Partnerbank eine Banklizenz hat, und der Kredit nicht direkt vom Investor an den Kreditnehmer vergeben wird.


Das hat weder den Steuerberater noch das Finanzamt Deines Heimatlandes etwas zu interessieren, solange die Plattform im Ausland agiert. Denen hat die Erklärung Deiner Einkünfte mit entsprechendem Nachweis, falls gefordert, zu genügen.
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rypeli



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Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 16.04.2016, 07:16    Titel: steuerberater... (Mintos) Antworten mit Zitat

Aalfiete hat Recht - es ist mittlerweile schon fast amüsant oder traurig, je nach Sichtweise, wie inkompetent viele Steuerberater sind. Mein Steuerberater wollte zuerst die Zinseinkünfte nach dem normalen Einkommensteuer Satz in den Ansatz bringen, weil das "p2p wie ein privates kommerzielles Geldleihgeschäft zu sehen sei" . Nachdem ich es ihm dann anhand von auxmoney, Smava* Infomaterial erklärt hatte und mit der Ergänzung, dass die Plattformen Bondora, Mintos* und Twino* nichts anderes sind als p2p Plattformen in anderen EU Ländern war es gut.
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peyman



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Beiträge: 404

BeitragVerfasst am: 17.04.2016, 03:29    Titel: Banklizenz (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich hatte den Steuerberater um eine Klärung des rechtlichen
Sachverhalts gebeten,außerdem hat er eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen, damit ich nicht in eine Falle laufe.
Von daher will ICH das geklärt haben und nicht er.
Immerhin gab es es in Österreich für Bankless Live-Investoren
sehr empfindliche Geldstrafen wegen Bankgeschäften ohne Lizenz.Das war richtig teuer, sagte mir ein Betroffener.Und ich glaube nicht dass diese Problematik hier im Forum bekannt war.
Diese Strafen kam zwar nicht vom FA ,sondern von der Finanzmarktaufsicht,aber das ist letztendlich egal.Das Problem in Österreich ist das sich keiner mit dem Thema auskennt,wirklich keiner.Alle tappen im Dunkeln und schlängeln sich irgendwie durch.Und da meine P-P Geschäfte erhebliche Umfänge haben ,will ich glasklare Rechtssicherheit.Ich habe da nicht nur Kleingeld investiert und will noch expandieren.
Immerhin habe ich jetzt durch meine Recherchen erfahren, dass die Plattformen keine Banklizenz benötigen, weil sie nur Kreditforderungen vermitteln für Kredite, die schon vergeben wurden.Dasselbe gilt für uns Investoren,wir vergeben keine Kredite, sondern kaufen Forderungen von Kreditunternehmen auf.Wir machen also keinerlei Bankgeschäfte.
Ich denke nicht ,dass dies allen hier klar ist.

@Rypeli : In Österreich wird im Gegensatz zu Deutschland tatsächlich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.Dein Steuerberater lag zwar falsch ,aber so völlig daneben waren seine Gedankengänge nicht.
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schmat



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BeitragVerfasst am: 17.04.2016, 12:10    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

Hallo Peymann,
was verstehst du unter dem persönlichen Einkommenssteuersatz ? Veranlagung oder KEST ?

Wenn das Finanzamt / Steuerberater nicht wissen worum es sich bei P2P handelt, wird das Thema auch noch nicht geklärt sein.
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Kreditor47



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Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 17.04.2016, 13:29    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

@peyman: Gilt das auch für Bondora? Bei Mintos* ist das ja eindeutig.
Ich meine, es wird doch immer nach dem persönlichem Einkommenssteuersatz versteuert. Alles was über 804/1608 EUR liegt, ist Einkommen.
Ab 25 % gilt doch die Sonderregelung.
Zitat aus dem Netz:
Werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung angegeben und es stellt sich bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes heraus, dass dieser über 25 Prozent liegt, wird dieser von Amts wegen nicht auf die Kapitaleinkünfte angewandt, d.h. wenn die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angegeben werden, wird automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante verwendet.
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 17.04.2016, 13:39    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

Kreditor47 hat Folgendes geschrieben:
d.h. wenn die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angegeben werden, wird automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante verwendet.


Stimmt nur bedingt. Wenn Dein Steuersatz unter 25% liegt, mußt Du Günstigerprüfung beantragen (ankreuzen). Automatisch passiert in dem Fall nix, bzw. bei Nichtbeantragung wird automatisch der Abgeltungssteuersatz herangezogen.
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17553

BeitragVerfasst am: 17.04.2016, 13:40    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

@Kreditor & Aalfiete in der Diskussion in diesem Thread geht es um die Situation in Österreich
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
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peyman



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BeitragVerfasst am: 17.04.2016, 14:41    Titel: @Schmat (Mintos) Antworten mit Zitat

Schmat,bist du aus Österreich?
P-P-Erträge sind Einkünfte aus privaten Darlehen und somit KEINE
Kapitalerträge, sondern ganz normales Einkommen.DH ab 11k 25%,ab 18K 35%,ab 31K 45% (Jahreseinkommen).Die Steuerfrage wurde aber zumindest die letzten Jahre von einigen Finanzämtern so gesehen, und bei Lendico* Österreich gibt es einen Querverweis in den AGB-s zu diesem Steuerthema,nämlich dass die Erträge als Einkommen zu versteuern sind.

P-P ist in Österreich nach wie vor so gut wie unbekannt,keiner kann und wird verlässliche Auskünfte geben was die Rechtsfrage betrifft,weder Steuerberater und schon gar nicht die Finanzämter.
Um die Rechtsfrage entgültig zu klären, wurde jetzt eine Anfrage an die Wirtschaftskammer gestellt,Antwort steht noch aus.
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 17.04.2016, 15:14    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

Alles gut und schön. Nur allein fehlt mir der Glaube, daß sich Österreich anmaßt, die Finanzgesetze anderer Staaten bestimmen zu müssen.

Und Dein Steuersatz laut österreichischem Finanzrecht hat absolut nichts mit Banklizenzen in anderen Staaten zu tun. Du vermengst da zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

Die Vergabe von Krediten, und da unterstelle ich einfach mal, das das vom deutschen Recht nicht abweicht, unterliegt einer Genehmigung. Bei uns seitens der BaFin, bei euch wird es anders heißen. Aber beide haben null Aktien bezüglich der Regulierung in beispielsweise den baltischen Staaten, UK oder sonstwo. Und wenn die meinen, das gar nicht oder anders regulieren zu müssen als A oder D, dann ist das deren Sache. Was Du und Dein Steuerberater da zu klären versuchen, bleibt mir ein Rätsel.
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hugh



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Beiträge: 1283

BeitragVerfasst am: 17.04.2016, 21:33    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

@Aalfiete:
Es geht hier nicht darum, ob Österreich die Finanzgesetze anderer Staaten bestimt, sondern um die gesetzliche Regelung der "gewerblichen Kreditvergabe" im österreichischen Bankwesengesetz, sprich ob ein p2p-Anleger eine Banklizenz benötigt wenn die Plattform keine besitzt. Hierzu hat es ja damals wegen der p2p-Plattform "bankless life" eine grosse Anzahl an Verurteilungen von Anlegern gegeben. Hier ein Beispiel:

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUT_WI_20111221_06FM4010769_2011_00

Wie schon von peyman erwähnt, ist es bei uns tatsälich eine gesetzliche Grauzone, vor allem bei Plattformen auf welchen die Anleger mit ihren Geboten die Kredite finanzieren sprich die Kredite vergeben. Bei Plattformen wie Mintos* sehe ich das ganze etwas entspannter. Hier finanzieren die Anleger nicht die Kredite, sondern sie kaufen Anteile von Krediten welche durch einen in der EU zugelassenen Kreditvermittler bereits finanziert und vergeben wurden. Allerdings kann man da jetzt wieder weiterdisskutieren, ob die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt auch für Creamfinance gilt (Unternehmenssitz in Warschau aber die georgischen Kredite werden durch ein Tochterunternehmen in Tiflis vergeben).
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Investor79



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BeitragVerfasst am: 18.04.2016, 07:34    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

Hallo Peyman,

vielen Dank für deine Recherchen und das posten hier - war mir als Österreicher der in verschiedene Plattformen investiert auch nicht bewusst.

Wie du schon schreibst, im FA ist P2P lending nicht bekannt - ein Bekannter von ist Steuerberater und hat mir dies auch bestätigt.

Schlafende Drachen soll man nicht wecken!

Welche Plattformen wären aus deiner Sicht grenzwertig für österreichische Investoren?

Durch das Crowdfunding-Gesetz (2013) könnte sich doch auch hier Änderungen ergeben haben. Was meinst du?
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schmat



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Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: 18.04.2016, 10:53    Titel: Re: Wer hat die Banklizenz? (Mintos) Antworten mit Zitat

hugh hat Folgendes geschrieben:
@Aalfiete:
Es geht hier nicht darum, ob Österreich die Finanzgesetze anderer Staaten bestimt, sondern um die gesetzliche Regelung der "gewerblichen Kreditvergabe" im österreichischen Bankwesengesetz, sprich ob ein p2p-Anleger eine Banklizenz benötigt wenn die Plattform keine besitzt. Hierzu hat es ja damals wegen der p2p-Plattform "bankless life" eine grosse Anzahl an Verurteilungen von Anlegern gegeben. Hier ein Beispiel:

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUT_WI_20111221_06FM4010769_2011_00

Wie schon von peyman erwähnt, ist es bei uns tatsälich eine gesetzliche Grauzone, vor allem bei Plattformen auf welchen die Anleger mit ihren Geboten die Kredite finanzieren sprich die Kredite vergeben. Bei Plattformen wie Mintos* sehe ich das ganze etwas entspannter. Hier finanzieren die Anleger nicht die Kredite, sondern sie kaufen Anteile von Krediten welche durch einen in der EU zugelassenen Kreditvermittler bereits finanziert und vergeben wurden. Allerdings kann man da jetzt wieder weiterdisskutieren, ob die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt auch für Creamfinance gilt (Unternehmenssitz in Warschau aber die georgischen Kredite werden durch ein Tochterunternehmen in Tiflis vergeben).


Die Begründung für Fahrlässigkeit finde ich schon ein starkes Stück.
Ich als Kunde bin also verpflichtet zu prüfen, ob meine Bank eine gültige Lizenz hat ?

Zitat:
muss bei einem einsichtigen und besonnenen Mensch zumindest den Verdacht der Umgehung von gesetzlichen Normen hervorrufen. Auch einem nicht juristisch oder wirtschaftlich gebildeten Menschen dürfte nicht völlig unbekannt sein, dass Kreditgeschäfte grundsätzlich Kreditinstituten („Banken“) vorbehalten sind.
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