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P2P und Aktien (Steuern?)  
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Doso



Anmeldedatum: 27.10.2017
Beiträge: 2663

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 19:20    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Du kannst problemlos Deinen Freibetrag von 801 Euro bei Deiner Depotbank einreichen. Verboten wäre es nur, wenn Du bei mehreren
Banken insgesamt mehr als die 801 Euro einreichst.


Blödsinn, es gibt hier kein Verbot. Das Finanzamt weiß zu keinem Zeitpunkt wo jemand seine Freistellungsaufträge eingerichtet hat. Es erhält lediglich den genutzten Freibetrag von den entsprechenden Instituten über die SteuerID. Und wenn das dann über 801 Euro ist wird sie den Steuerpflichtigen zur Einreichung einer Steuererklärung* auffordern die man dann machen muss. Bei Zinsen aus P2P Krediten ist das ja sowieso Pflicht, kenne keine Plattform die direkt an deutsche Finanzämter melden.
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CLAM



Anmeldedatum: 13.08.2018
Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 19:45    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

fangri hat Folgendes geschrieben:
Prinzipiell ist es auch möglich deinen Freistellungsauftrag zu splitten. Also z.B. 300€ bei der einen Bank zu hinterlegen und 501€ bei einer anderen.


Und wenn du schnell noch auf das Standesamt gehst mit deiner Freundin, dann kannste sogar 1602€ verbraten. Smile
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reisender1967



Anmeldedatum: 03.04.2017
Beiträge: 1955

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 19:57    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Vielleicht mal ein bisschen freundlicher Wink
Es gibt sehr wohl ein Verbot. Werden an verschiedene Banken Freibeträge von insgesamt mehr als 801 Euro angegeben, kann man eventuell der Steuerhinterziehung bezichtigt werden.
Zitat:
Der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Auf die korrekte Aufteilung muss der Steuerpflichtige selbst achten. Denn in keinem Fall darf der Sparer-Pauschbetrag überschritten werden. Wird das zulässige Limit aber doch nicht eingehalten, kann der Anleger im schlimmsten Fall der Steuerhinterziehung bezichtigt werden.

Das Finanzamt erhält zwar die Information von den Banken, es ist aber trotzdem verboten mehr als 801 Euro an Freistellungsaufträgen zu verteilen.
_________________
Alles nur meine Meinung und jeder darf gerne eine andere haben. Wink
Ich wünsche uns allen viel Erfolg mit unseren Investments.
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naprima



Anmeldedatum: 06.10.2014
Beiträge: 799

BeitragVerfasst am: 14.09.2020, 08:43    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Vielleicht mal ein bisschen freundlicher Wink
Es gibt sehr wohl ein Verbot. Werden an verschiedene Banken Freibeträge von insgesamt mehr als 801 Euro angegeben, kann man eventuell der Steuerhinterziehung bezichtigt werden.
Zitat:
Der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Auf die korrekte Aufteilung muss der Steuerpflichtige selbst achten. Denn in keinem Fall darf der Sparer-Pauschbetrag überschritten werden. Wird das zulässige Limit aber doch nicht eingehalten, kann der Anleger im schlimmsten Fall der Steuerhinterziehung bezichtigt werden.

Das Finanzamt erhält zwar die Information von den Banken, es ist aber trotzdem verboten mehr als 801 Euro an Freistellungsaufträgen zu verteilen.


Stimmt genau ! Kann ich bestätigen, weil ich einen alten Freibetrag vergessen hatte . Den habe ich nie genutzt und nicht gelöscht. Hat sich alles aufgeklärt, aber ich hatte ziemlich lauferei und es wurde sehr genau nachgeschaut.
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