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Gewerbsmäßig Kreditvergabe über P2P-Plattformen  

 
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Instantbroker



Anmeldedatum: 24.06.2017
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.06.2017, 23:53    Titel: Gewerbsmäßig Kreditvergabe über P2P-Plattformen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

nachdem ich verschiedene P2P-Plattformen über Monate hinweg getestet habe wollte ich nun mit einem größeren Betrag 200k auf verschiedene Plattformen investieren natürlich auf mehr als ingesamt 100 Einzeldarlehen zwecks Diversifikation. Nun nach einer kleinen Rechere im Internet bin ich auf den Artikel gestoßen:

http://www.kredit-forum.com/teilnahme-bei-p2p-portalen-smava-auymoney-rechtswidrig-t180498.htm

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_070514_kreditvermittlungsplattform.html

Wer also mehr als 500.000,- EUR verleiht oder mehr als 100 Gebote bei P2P Portalen abgibt benötigt von der BaFin eine Banklizenz?
Eine Gewinnerzielungsabsicht habe ich natürlich auch.

Wie sind eure Erfahrungen damit? Der Aufwand die Bankenlizenz zu erwerben ist nicht im Einklang mit "passiv" investieren.
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5207

BeitragVerfasst am: 25.06.2017, 00:15    Titel: Re: Gewerbsmäßig Kreditvergabe über P2P-Plattformen Antworten mit Zitat

Bei den deutschen Plattformen solltest Du sicher sein, denn da vergibst Du keine Kredite, sondern eine Bank, die Dir dann die Forderungen verkauft.

Ob Du evtl. ab bestimmten Umfängen eine Factoringerlaubnis brauchst, weiß ich nicht.

Bei internationalen Plattformen, die direkt Kredite vergeben, kann das anders sein, das ist dann aber für Dich nur relevant, wenn Die Plattformen gezielt Geschäft in Deutschland betreiben bzw. wenn die KN in Deutschland ansässig sind.
Oder in anderen Ländern mit ähnlichen Regelungen.
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Instantbroker



Anmeldedatum: 24.06.2017
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.06.2017, 03:39    Titel: Re: Gewerbsmäßig Kreditvergabe über P2P-Plattformen Antworten mit Zitat

Wäre überwiegend auf Twino, Mintos* und Bondora* aktiv
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17508

BeitragVerfasst am: 25.06.2017, 15:44    Titel: Re: Gewerbsmäßig Kreditvergabe über P2P-Plattformen Antworten mit Zitat

Sicherheit kann Dir nur Beratung durch einen Rechtsanwalt verschaffen oder eine Anfrage (glaube aber nicht, dass die individuelle Anfragen von privaten Anlegern beantwortet).

Von den drei genannten hat Bondora* eine genehmigung durch die estnische FSA. Da die gebilligt hat, dass (internationale) Anleger am eschäft beteiligt sind, kann ich da nicht erkennen wo da Schwierigkeiten aufkommen könnten.

Du kannst ja versuchen, auf englisch die FSA anzuschreiben mit der Bitte um eine Stellungnahme.

P.S.: Willkommen im Forum
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Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5207

BeitragVerfasst am: 25.06.2017, 18:39    Titel: Re: Gewerbsmäßig Kreditvergabe über P2P-Plattformen Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:

Von den drei genannten hat Bondora* eine genehmigung durch die estnische FSA. Da die gebilligt hat, dass (internationale) Anleger am eschäft beteiligt sind, kann ich da nicht erkennen wo da Schwierigkeiten aufkommen könnten.

Du kannst ja versuchen, auf englisch die FSA anzuschreiben mit der Bitte um eine Stellungnahme.


Ganz so einfach ist es leider nicht.
Denn nur, weil das Geschäft in Estland zulässig ist, muss es das in Deutschland noch nicht sein und wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz hast, bist Du schon auch von deutschem Recht betroffen.

Ich kenne eine Einschätzung einer deutschen Plattform nach der das, was Bondora* macht unter Umständen für deutsche Anleger illegal sein könnte.
Ich halte das persönlich für überzogen und kann mir auch nicht vorstellen, dass da jemand klagt/Dich anzeigt, aber ich bin auch kein Jurist ...

Jedenfalls wird Dir eine rechtliche Stellungnahme aus dem Ausland, von wem ach immer, in dem Punkt keine Klarheit verschaffen. Letztlich kann das nur ein Gerichtsurteil in D oder zumindest ein hiesiges Rechtsgutachten.
Auch die BaFin kann Dir da keine Sicherheit geben, die hat auch nur eine Meinung, der muss sich ein Richter nicht anschließen.
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