Smava zur Deklaration von Invests in Smava Kredite in der Steuererklärung

Smava* hat sich jetzt erstmals positioniert wie aus Unternehmenssicht die Geldanlagen bei Smava steuerlich zu behandeln seien:

Erträge aus smava Geldanlagen sind als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ steuerpflichtig. Sie werden zu dem Teil besteuert, der den Freibetrag von 801 EUR (bei Verheirateten 1.602 EUR) übersteigt. Seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 beträgt der Steuersatz 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Die smava Ertragsübersichten dienen als Hilfestellung für die persönliche Steuererklärung. Sie geben einen tabellarischen Überblick über erzielte Erträge aus der smava Geldanlage. Die Erträge bestehen aus Zinsen und dem Kapitalergebnis. Das Kapitalergebnis ist die Summe der von Anlegern gezahlten Poolausgleichszahlungen und der von Kreditnehmern ggf. nicht geleisteten Kapitalrückzahlungen.

Zinsen sowie Gewinne aus Kapitalforderungen gehören zu „Einkünften aus Kapitalvermögen“ und sind zu versteuern. Deshalb ist u.E. auch ein negatives Kapitalergebnis zu versteuern. Zusammenfassend sehen wir den nach Abzug eines negativen Kapitalergebnisses verbleibenden Gewinn aus Zinsen als die maßgebliche Größe für die Besteuerung der Einkünfte aus smava Geldanlagen an.

Smava weist in dem Post darauf hin, dass es sich um die Unternehmensmeinung handelt und nicht um eine steuerberatende Leistung.

Um die praktische und theoretische Seite zum Thema Versteuerung & Finanzamt geht es z.B. auch in diesen beiden Forum-Threads: 1, 2.

In dem Artikel wird auch noch mal deutlich, dass der Poolmechanismus recht wirksam vor Verlusten schützt. Bisher haben 99,4% der Anleger positive Erträge erzielt.