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Immobilien als Altersvorsorge?  
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Bolanger



Anmeldedatum: 10.04.2017
Beiträge: 437

BeitragVerfasst am: 16.02.2018, 23:38    Titel: Re: Immobilien als Altersvorsorge? Antworten mit Zitat

Hallo,

bei den ganzen Zins- und Inflationsberechnungen vernachlässigt Ihr die wichtigsten Faktoren, nämlich die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsen und Abschreibung sowie die Bildung von Rückstellungen zur Instandhaltung. Daraus wird dann ersichtlich, dass die Frage "vermietete Immobilie als Altersvorsorge" enorm individuell ist und sich nur individuell eine Aussage zum lohnen machen lässt.
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tongo



Anmeldedatum: 23.06.2018
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.06.2018, 16:28    Titel: Re: Immobilien als Altersvorsorge? Antworten mit Zitat

Bei einer vermieteten Immobilie hat man auch immer ein entsprechendes Klumpenrisiko, ähnlich wenn man z. B. nur eine Aktie besitzt. Vor allem, wenn Mieter Ärger bereiten und u. a. Mietminderung, Renovierung, etc. einfordern, möchte ich mir diesen Stress nicht geben. Das Ganze kann man natürlich an eine Verwaltung abtreten, aber das kostet dann ja auch wieder. Welche Altervorsorge bzw. Kapitalanlage die sinnvollste ist, kann ich momentan allerdings auch nicht zu hundert Prozent bestimmen. Ich bin da im Allgemeinen etwas konventioneller eingestellt und halte z. B. von vermögenswirksamen Leistungen einiges, da dies für mich etwas überschaubarer und besser einschätzbar ist. So beschäftige ich mich derzeit mit dem Thema Vermögenswirksame Leistungen und Steuern und habe durch folgenden Beitrag einiges aufnehmen können, was mich angesprochen und interessiert hat. Bis dato dachte ich zwar immer, dass VL steuerfrei sind und diese Anlageform demnach noch attraktiver ist, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Dennoch ist es für den Arbeitnehmer eine gute und sinnvolle Geschichte, da sich mit dem Zuschuss zu Anlageformen langfristig eine ordentliche Summe ansparen lässt. Für mich ist die Arbeitnehmersparzulage auf jeden Fall eine Option und in naher Zukunft werde ich mich erneut mit dem Thema Steuern und Steuererklärung* in Hinsicht auf VL befassen, da ich mometan diesbezüglich noch recht unerfahren bin, aber früher oder später darauf zurückgreifen möchte.
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